Die Diskussion um Equal Pay in der Zeitarbeit ist für Unternehmen hochrelevant. Spätestens nach 9 Monaten Einsatzdauer haben Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Diese Lohnangleichung in der Zeitarbeit bringt Chancen, aber auch Pflichten für Arbeitgeber mit sich. ahead personal erklärt, was Equal Pay bedeutet, wie es sich im Vergleich zum Stammpersonal auswirkt und welche Risiken Unternehmen bei Missachtung eingehen.
Equal Pay in der Zeitarbeit: Rechte & Pflichten für Unternehmen
Das Prinzip von Equal Pay ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verankert. Es verpflichtet Unternehmen, Leiharbeitnehmer nach einer bestimmten Einsatzdauer gleich zu vergüten wie die Stammbelegschaft.
👉 Die wichtigsten Pflichten im Überblick:
Nach 9 Monaten Einsatzdauer gilt Equal Pay verpflichtend (Ausnahme ist der Bereich der Branchenzuschläge. Dann beginnt Equal Pay erst nach 15 Monaten).
Zeitarbeitnehmer müssen in Entgelt, Zulagen und Sonderzahlungen gleichgestellt werden
Unternehmen müssen Lohnstrukturen offenlegen, um eine Vergleichbarkeit herzustellen
Tarifverträge können den Zeitraum bis zur Lohnangleichung unter bestimmten Bedingungen verlängern (max. 15 Monate)
ahead personal unterstützt Unternehmen dabei, diese Vorgaben rechtssicher umzusetzen.
Was bedeutet Equal Pay?
Equal Pay bedeutet konkret, dass Zeitarbeitnehmer nach einer Übergangszeit das gleiche Gehalt erhalten müssen wie vergleichbare festangestellte Mitarbeitende.
Das umfasst:
Grundgehalt
Schicht- und Überstundenzuschläge
Sonderzahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld)
Sachbezüge, soweit diese lohnrelevant sind
Für Unternehmen ist wichtig: Es geht nicht nur um den Grundlohn, sondern um die gesamte Vergütungsstruktur. ahead personal sorgt dafür, dass Transparenz geschaffen wird und die Lohnangleichung Zeitarbeit korrekt umgesetzt wird.
Der direkte Vergleich erfolgt mit Mitarbeitenden, die eine vergleichbare Tätigkeit im Einsatzunternehmen ausführen. Kriterien sind:
Tätigkeit und Qualifikation
Berufserfahrung
Eingruppierung in das unternehmensinterne Lohngefüge
Das bedeutet: Ein Zeitarbeiter in der Produktion mit gleicher Tätigkeit wie ein festangestellter Produktionsmitarbeiter hat Anspruch auf das gleiche Gehalt. Unterschiede sind nur zulässig, wenn objektive Gründe vorliegen, etwa längere Betriebszugehörigkeit oder Zusatzqualifikationen.
ahead personal prüft gemeinsam mit Unternehmen, welche Vergleichsgruppen relevant sind und wie Equal Pay fair angewandt werden kann.
Relevanz für die Vertragsgestaltung
Equal Pay wirkt sich unmittelbar auf die Vertragsgestaltung zwischen Zeitarbeitsfirma, Mitarbeitendem und Einsatzunternehmen aus.
In den Arbeitnehmerüberlassungsverträgen müssen Equal-Pay-Regelungen berücksichtigt werden
Einsatzunternehmen müssen Lohninformationen bereitstellen, damit die Lohnangleichung umgesetzt werden kann
Tarifliche Sonderregelungen (z. B. Branchenzuschläge) müssen in die Kalkulation aufgenommen werden
ahead personal legt Wert auf transparente Verträge und rechtssichere Formulierungen, um Haftungsrisiken für Unternehmen zu vermeiden.
Risiken bei Missachtung
Die Missachtung von Equal Pay kann für Unternehmen erhebliche Folgen haben:
Nachzahlungen: Unternehmen haften für Differenzbeträge, die den Mitarbeitenden entgangen sind
Bußgelder: Bei Verstößen gegen das AÜG drohen empfindliche Geldstrafen
Imageverlust: Ungerechte Bezahlung kann das Arbeitgeberimage massiv schädigen
Rechtsstreitigkeiten: Unklare Regelungen können zu Klagen von Mitarbeitenden oder Gewerkschaften führen
Mit ahead personal sind Unternehmen auf der sicheren Seite. Wir stellen sicher, dass Equal Pay korrekt umgesetzt wird – von der Lohnkalkulation bis zur Vertragsgestaltung.
Equal Pay mit ahead personal
Kontaktieren Sie uns von ahead personal gerne persönlich, wenn Sie Fragen zur Umsetzung von Equal Pay haben oder Unterstützung bei der Vertragsgestaltung wünschen. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Unternehmen.
Equal Pay Zeitarbeit mit ahead personal rechtssicher umsetzen
Equal Pay in der Zeitarbeit bedeutet mehr Fairness und stärkt die Attraktivität von Unternehmen als Arbeitgeber. Gleichzeitig erfordert die Lohnangleichung in der Zeitarbeit klare Strukturen und saubere Prozesse.
Bei ahead personal begleiten wir Sie Schritt für Schritt: von der Analyse Ihrer Lohnstrukturen über die Vertragsgestaltung bis hin zur praktischen Umsetzung im Arbeitsalltag. So stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur rechtssicher agiert, sondern auch als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen wird.