1. Was ist Equal Pay – und warum geht es Sie an?
Equal Pay heißt auf Deutsch: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. In der Zeitarbeit bedeutet das: Nach einer bestimmten Zeit im selben Kundenbetrieb haben Sie gesetzlich Anspruch darauf, genauso bezahlt zu werden wie ein Kollege, der beim Kunden angestellt ist – und zwar nicht nur beim Stundenlohn, sondern bei allem.
Die Grundlage dafür ist § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Bei ahead personal halten wir uns selbstverständlich daran – und wir erklären Ihnen hier genau, wie es funktioniert.
2. Die entscheidende Frage: In welcher Branche werden Sie eingesetzt?
Ab wann Equal Pay für Sie gilt, hängt vor allem davon ab, in welcher Branche Ihr Einsatzbetrieb tätig ist. Konkret: Gibt es für diese Branche einen sogenannten Branchenzuschlagstarifvertrag (TV BZ)?
ahead personal klärt das für Sie: Wir teilen Ihnen beim Start Ihres Einsatzes mit, ob und welcher Branchenzuschlagstarif für Ihren Einsatzbetrieb gilt.
3. Fall A: Dein Einsatzbetrieb hat keinen Branchenzuschlag
Das ist zum Beispiel in vielen Handwerksbetrieben oder Dienstleistungsunternehmen der Fall. Hier gilt die klare gesetzliche Regel: Nach 9 Monaten ununterbrochener Tätigkeit im selben Betrieb haben Sie Anspruch auf Equal Pay.
Das bedeutet: Ab dem 10. Monat muss Ihr Verleiher (also ahead personal) Ihnen mindestens das zahlen, was ein vergleichbarer Festangestellter im Kundenbetrieb für dieselbe Arbeit erhält.
Fallbeispiel A:
Sie arbeiten seit 9 Monaten als Lagerarbeiter in einem Handwerksbetrieb. Ein fest angestellter Kollege in derselben Funktion verdient 16,50 € / Stunde + 60 € Monatsprämie. Ab Monat 10 steht Ihnen dasselbe zu – also 16,50 € und die Prämie.
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4. Fall B: Dein Einsatzbetrieb hat einen Branchenzuschlag
Sind Sie in einer Branche tätig, für die es einen Branchenzuschlagstarifvertrag (TV BZ) gibt – zum Beispiel Metall/Elektro, Chemie oder Kunststoff –, dann läuft das Modell etwas anders, aber langfristig genauso fair.
Branchenzuschlag: Ihr Lohn steigt stufenweise an
Sie bekommen auf Ihren GVP-Grundlohn einen Zuschlag, der mit der Zeit im Einsatzbetrieb stufenweise steigt. Der genaue Startzeitpunkt und die Prozentsätze hängen vom jeweiligen Branchentarifvertrag ab. Als Beispiel im Bereich Metall/ Elektro sieht das so aus:
Die genauen Stufen variieren je nach Branchentarifvertrag. Ihr ahead-Ansprechpartner informiert Sie ĂĽber die fĂĽr Sie geltenden Werte.
Nach 15 Monaten: Equal Pay ist Pflicht
Spätestens nach 15 Monaten Einsatz im selben Betrieb muss auch mit Branchenzuschlag das vollständige Equal-Pay-Niveau erreicht sein. Das heißt: Sie bekommen spätestens dann dasselbe wie ein vergleichbarer Stammkollege der im Betrieb festangestellt arbeitet.
Die Deckelungsregel – was das bedeutet
Der Branchenzuschlag ist auf Grund der Deckelungsregel bei 90% des Vergleichsentgeltes eines Stammkollegen gedeckelt. Wenn also während der Steigerung des BZs 90% erreicht sind, dann bleibt der BZ bis zum 14 Monat der Ăśberlassung gleich. In Stufe 6 gibt es zwei Alternativen: Entweder Sie erhalten 65% BZ oder es wird bei 100% des Vergleichsentgeltes gedeckelt. FĂĽr Sie heiĂźt das: Sie werden nie schlechter als der Stammkollege gestellt, aber auch nicht besser – sondern equal – also gleich.
Beispiel Deckelung
Ihr GVP-Entgelt beträgt bei E1 15,33 €. Das Vergleichsentgelt eines vergleichbaren Mitarbeiters des Kunden liegt laut Kunde bei 20,00 €. Damit bekommen Sie die Stufen des Branchenzuschlages laut der Tabelle oben bis zu einem Betrag von 90% von 20,00 €, also 18 Euro.
Ab dem 15. Monaten erhalten Sie die kompletten 20,00 € plus ggf. weitere Vergütungsbestandteile. (Alternativ erhalten Sie die 65% BZ, das aber entscheidet der Kunde)
Sollte das Vergleichsentgelt vom Kunden so angegeben werde, dass 90% des Lohnes (= die Deckelung) weniger als ihr Tarifentgelt betragen wĂĽrde, haben Sie immer noch Anspruch auf 1,5% BZ ab der 6. Woche der Ăśberlassung. (AuĂźerdem greifen natĂĽrlich ab dem 13. Monat weitere 1,5% sogenannter Erfahrungszuschlag, bei ahead GVP-Zuschlag genannt)
5. Was genau zählt zum Equal Pay?
Equal Pay bezieht sich nicht nur auf denselben Stundenlohn. Es umfasst alle Vergütungsbestandteile, die ein vergleichbarer Stammkollege im Kundenbetrieb erhält:
- Grundlohn / Stundenlohn
- Zuschläge für Mehrarbeit, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Schichtzulage, Schmutzzulage, Erschwernis- und Leistungszulagen
- Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
- Prämien und Boni (sofern vergleichbar messbar)
- Vermögenswirksame Leistungen (VWL)
Das ist Aufgabe von ahead personal – nicht Ihre
Das klingt komplex – und ist es auch. Deshalb liegt die Pflicht zur korrekten Berechnung beim Verleiher, also bei ahead personal. Sie müssen das nicht selbst ausrechnen. Wir beschaffen uns die nötigen Informationen beim Kundenbetrieb und errechnen Ihre Bezüge.
6. Was passiert bei Unterbrechungen?
Wird Ihr Einsatz im selben Betrieb für mehr als 3 Monate unterbrochen, beginnt die Frist von vorn. Kürzere Pausen zählen dagegen als Hemmung – sie verlängern dementsprechend die 9 bzw. 15 Monate, bis insgesamt diese Zeit in der Überlassung erreicht ist.
7. Deine Rechte – und was ahead personal dazu sagt
Equal Pay ist kein Bonus, den wir Ihnen irgendwann freiwillig gewähren – es ist Ihr gesetzlicher Anspruch. Und wir finden: Wer ehrlich und gut arbeitet, sollte auch fair bezahlt werden. Deshalb gehen wir bei ahead personal offen damit um.
Was Sie von uns erwarten können:
- Wir informieren Sie beim Einsatzstart, ob und welcher Branchenzuschlagstarif gilt
- Wir tracken Ihre Einsatzdauer und passen Ihre Abrechnung korrekt an
- Wir beantworten Ihre Fragen zur Vergütung – klar und ohne Ausweichen
Was Sie tun können:
- Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung – stimmt die Einsatzdauer? Stimmt der Zuschlag?
- Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben – wir erklären Ihnen Ihren Stand
- Haben Sie einen Nachzahlungsanspruch, gilt dieser bis zu 3 Jahre rückwirkend (Verjährung)
Bei Fragen sind wir jederzeit fĂĽr Sie da.
Sie haben Fragen zu Ihrem Lohn oder möchten wissen, was Ihnen zusteht? Sprechen Sie uns einfach darauf an – direkt, unkompliziert, ohne Umwege.
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