Die Zeitarbeit, auch Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung genannt, ist ein Beschäftigungsmodell, das in vielen Branchen an Bedeutung gewonnen hat. Bei dieser Form der Arbeit wird ein Arbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) angestellt und an ein anderes Unternehmen (Entleiher) für eine bestimmte Zeit „überlassen“. Die Zeitarbeit bietet eine flexible Lösung für Arbeitnehmer und Unternehmen und sie ist rechtlich klar geregelt, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. In diesem Blogpost beleuchten wir die wichtigsten Rechte und Pflichten in der Zeitarbeit, damit Arbeitnehmer ihre Position besser verstehen und ihre Rechte wahrnehmen können.
1. Der rechtliche Rahmen der Zeitarbeit
In Deutschland wird die Zeitarbeit im Wesentlichen durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Rechte und Pflichten sowohl für das Zeitarbeitsunternehmen als auch für den Entleiher und den Zeitarbeitnehmer fest. Ziel des AÜG ist es, einen klaren rechtlichen Rahmen zu schaffen und somit Missbrauch der Zeitarbeit zu verhindern und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.
Ein weiterer wichtiger Rahmen sind der Tarifvertrag GVP/DGB und die sogenannten Branchen Tarifverträge. Hier wurden zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden zusätzliche Vorgaben festlegt.
2. Rechte des Zeitarbeitnehmers
a) Gleichbehandlung
Zeitarbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Arbeitnehmer im Entleihunternehmen. Das Prinzip „Equal Pay“ stellt sicher, dass Leiharbeiter den fest angestellten Mitarbeitern des Entleihers in Bezug auf den Lohn angepasst werden. Diese Anpassung muss spätestens nach neun Monaten ununterbrochener Beschäftigung im selben Betrieb erfolgen.
Ausnahmen sind nur bei Betrieben möglich, die in Branchen tätig sind, für die sogenannte Branchen Tarifverträge abgeschlossen wurden. Hier findet die Anpassung (Equal Pay) erst nach 15 Monaten Anwendung, allerdings werden hier die Mitarbeiter schon im Laufe der Überlassung an 90% des Lohnes eines vergleichbaren festangestellten Mitarbeiters angepasst.
b) Vergütung
Die Vergütung eines Zeitarbeitnehmers wird vom Zeitarbeitsunternehmen gezahlt. Die Höhe des Lohnes muss mindestens dem branchenspezifischen Mindestlohn oder einem geltenden Tarifvertrag entsprechen. Oft werden in der Zeitarbeit Tarifverträge angewandt, die spezifische Regelungen zur Bezahlung und zu den Arbeitsbedingungen enthalten. Bei ahead personal wird der Tarifvertrag GVP/DGB angewandt. Diese Tarife sind in der Regel niedriger als das „Equal Pay“-Niveau, bis der neunmonatige Zeitraum verstrichen ist.
c) Urlaubsanspruch
Zeitarbeitnehmer haben natürlich auch Anspruch auf Urlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage richtet sich bei ahead personal nach dem geltenden Tarifvertrag GVP/DGB. Der Urlaubsanspruch steigt mit der Länge der Beschäftigung.
d) Recht auf Information
Zeitarbeitnehmer haben das Recht, über die wesentlichen Arbeitsbedingungen und die Tätigkeit im Entleihunternehmen informiert zu werden. Dazu gehört auch, dass sie über mögliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken am Arbeitsplatz aufgeklärt werden.
e) Einsatz im Betrieb
Die Überlassungsdauer an ein und dasselbe Unternehmen ist auf maximal 18 Monate begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist darf der Zeitarbeitnehmer nicht weiter in diesem Unternehmen beschäftigt werden, es sei denn, er wird vom Entleiher direkt übernommen.
Ausnahmen sind auch hier nur in Bereichen möglich, in denen die sogenannten Branchen Tarifverträge gelten. Hier kann mit Grundlage sogenannter Betriebsvereinbarungen die Frist auf bis zu 48 Monate verlängert werden.
3. Pflichten des Zeitarbeitnehmers
a) Pflicht zur Arbeitsleistung
Wie jeder Arbeitnehmer ist auch der Zeitarbeitnehmer verpflichtet, seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Das bedeutet, dass er im Rahmen der Einsatzbeschreibung des Entleihers die übertragenen Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgemäß ausführen muss.
b) Einhaltung der Betriebsordnung
Auch Zeitarbeitnehmer müssen die geltenden Regeln und Vorschriften des Entleihunternehmens beachten. Dazu gehören beispielsweise Sicherheitsvorschriften, Arbeitszeiten und Pausenregelungen sowie Verhaltensrichtlinien im Betrieb.
c) Meldung von Fehlzeiten
Bei Krankheit oder anderen unvorhergesehenen Fehlzeiten muss der Zeitarbeitnehmer sowohl das Zeitarbeitsunternehmen als auch den Entleiher informieren. Das Zeitarbeitsunternehmen bleibt während der gesamten Dauer des Einsatzes der Arbeitgeber.
d) Loyalitätspflicht
Auch Zeitarbeitnehmer haben eine Loyalitätspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber, dem Zeitarbeitsunternehmen. Das bedeutet, dass sie dessen Interessen wahren und alles unterlassen müssen, was dem Unternehmen schaden könnte.
4. Rechte und Pflichten des Zeitarbeitsunternehmens (Verleiher)
Das Zeitarbeitsunternehmen ist der offizielle Arbeitgeber des Zeitarbeitnehmers und daher verantwortlich für die ordnungsgemäße Auszahlung des Lohnes, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes sowie den Schutz der Rechte des Arbeitnehmers. Zu den wesentlichen Pflichten des Verleihers gehört es, den Zeitarbeitnehmer über die Bedingungen des Einsatzes im Entleihunternehmen zu informieren und sicherzustellen, dass alle geltenden Regelungen, insbesondere die des AÜG, eingehalten werden.
a) Lohnfortzahlung
Auch wenn der Zeitarbeitnehmer keine konkrete Einsatzstelle hat, besteht der Anspruch auf Lohnfortzahlung, solange das Arbeitsverhältnis andauert. Der Arbeitnehmer muss jedoch gegebenenfalls kurzfristig für neue Einsätze zur Verfügung stehen.
b) Sozialversicherung und Arbeitsschutz
Das Zeitarbeitsunternehmen ist verpflichtet, den Zeitarbeitnehmer sozialversicherungspflichtig anzustellen und ihm den gleichen Schutz in Bezug auf Arbeitssicherheit zu gewähren, wie es bei jedem anderen Arbeitnehmer der Fall wäre.
5. Pflichten des Entleihunternehmens
Das Entleihunternehmen hat ebenfalls einige Pflichten gegenüber dem Zeitarbeitnehmer. Es muss sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und der Zeitarbeitnehmer ordnungsgemäß in den Arbeitsablauf integriert wird.
a) Arbeitsschutz
Der Entleiher ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Zeitarbeitnehmers am Arbeitsplatz verantwortlich. Es gelten die gleichen Arbeitsschutzvorschriften wie für die Stammbelegschaft.
b) Informationen über Arbeitsbedingungen
Der Entleiher muss dem Zeitarbeitnehmer alle notwendigen Informationen über den Arbeitsplatz und die Arbeitsaufgaben zur Verfügung stellen. Das schließt eine umfassende Einarbeitung und eventuelle Schulungen ein.
Fazit: Was sollten Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beachten?
Zeitarbeit bietet Flexibilität, aber auch spezielle Herausforderungen. Es ist wichtig, dass Zeitarbeitnehmer ihre Rechte kennen, insbesondere in Bezug auf Bezahlung, Arbeitsbedingungen und Urlaub. Sie sollten sicherstellen, dass sie vom Zeitarbeitsunternehmen über ihre Arbeitsbedingungen aufgeklärt werden und ihre Rechte nach dem AÜG wahrnehmen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass sie sich an die vertraglich festgelegten Pflichten halten und sowohl gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen als auch dem Entleiher ihre Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbringen.
Zeitarbeit kann eine gute Möglichkeit sein, Berufserfahrung zu sammeln und flexible Beschäftigungsmöglichkeiten zu nutzen. Doch nur wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, profitieren alle Beteiligten von diesem Modell. Informieren Sie sich also gut und achten Sie auf faire Bedingungen!
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